Hinweise gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Seit März 2006 können Verbraucher nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ihre ausgedienten Geräte kostenlos zurückgeben. Das ElektroG, welches 2005 in Kraft getreten ist, ist die Umsetzung der europäischen Richtlinie (WEEE) in deutsches Recht. Die Hersteller sind verpflichtet, die eingesammelten Geräte zurückzunehmen und wieder zu verwerten. Die Sammlung erfolgt über die Städte, Kommunen oder Gemeinden.
Bei den Städten, Kommunen oder Gemeinden stehen Sammelbehälter für Elektroaltgeräte bereit, welche mit den Altgeräten der Endverbraucher befüllt werden können.
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) soll dazu dienen, elektrische und elektronische Geräte nach Ende deren Lebensdauer einer umweltgerechten Entsorgung und Verwertung zuzuführen. Nach diesem Gesetz ist der Inverkehrbringer für die spätere Entsorgung in jeder Hinsicht verantwortlich. Das ist üblicherweise der Hersteller, der die Ware auch eindeutig, in der Regel mit dessen Markennamen, zu kennzeichnen hat. So kann anhand von Kontrollen die ordnungsgemäße Registrierung, Meldung der in Verkehr gebrachten Mengen etc. nachgewiesen werden. Da pc-mäuse Versandhandel keine Eigenmarken führt, sind wir nicht registrierungspflichtig und werden daher auch keine Registrierungsnummer in der Geschäftskorrespondenz führen. Unsere wesentliche Aufgabe besteht in Bezug auf das ElektroG darin, sicherzustellen, dass nur ElektroG-konforme Produkte von uns eingesetzt werden. Wir versichern Ihnen daher, dass die von unserem Hause gelieferten Produkte in jeder Hinsicht ElektroG- konform sein werden.
Weitere Hinweise zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz finden Sie hier Download im PDF Format